Wissenswertes zum Nachteilsausgleich

Informationen wie Sie Maßnahmen oder Vorkehrungen beantragen, die Erschwernisse und Benachteiligungen bei Studienleistungen wie der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen ausgleichen sollen

Damit es für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung, mit Kind oder Pflegeaufgaben sowie für Schwangere, die sich im Mutterschutz befindende und stillende Studierende gerechter zugeht, sollen per Nachteilsausgleich die Studienbedingungen angeglichen und bestehende Barrieren überwunden werden. Nachteilsausgleiche sind eine individualisierte sowie situationsbezogene Maßnahme zur Sicherung der Chancengleichheit. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen. Die genehmigten Nachteilsausgleiche werden nicht in Zeugnissen oder Prüfungsergebnissen erwähnt.

Vor und während der Antragsstellung empfehlen wir, dass Sie sich beraten lassen (siehe „Wo und von wem werde ich […] beraten?“).

Das Servicezentrum Inklusion veranstaltet regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Nachteilsausgleich. Die Veranstaltung findet im regelmäßigen Turnus zum Start eines neuen Semesters statt.

N wie Nachteilsausgleich

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